Schwarzenfeld ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
6350 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92521
Vorwahl
09435
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Asbach, Brensdorf, Buchtal, Deiselkhn, Frotzersricht, Holzhaus, Irrenlohe, Kögl, Pretzabruck, Schwaig, Traunricht, Weiherhaus, Wölsenberg, Wölsendorf, Zilchenricht, Asbach, Brensdorf, Buchtal, Deiselkühn, Frotzersricht, Holzhaus, Irrenlohe, Kögl, Pretzabruck, Schwaig, Traunricht, Weiherhaus, Wölsenberg, Wölsendorf, Zilchenricht
Adressen:
1. Gemeinde Schwarzenfeld, Hauptstraße 2, 92724 Schwarzenfeld
2. Ordnungsamt Schwarzenfeld, Hauptstraße 2, 92724 Schwarzenfeld
3. Finanzamt Amberg, Bahnhofstraße 29, 92224 Amberg
Gemeinde Schwarzenfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.