Schwarzenfeld ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
6350 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92521
Vorwahl
09435
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Asbach, Brensdorf, Buchtal, Deiselkhn, Frotzersricht, Holzhaus, Irrenlohe, Kögl, Pretzabruck, Schwaig, Traunricht, Weiherhaus, Wölsenberg, Wölsendorf, Zilchenricht, Asbach, Brensdorf, Buchtal, Deiselkühn, Frotzersricht, Holzhaus, Irrenlohe, Kögl, Pretzabruck, Schwaig, Traunricht, Weiherhaus, Wölsenberg, Wölsendorf, Zilchenricht
Adressen:
1. Gemeinde Schwarzenfeld, Hauptstraße 2, 92724 Schwarzenfeld
2. Ordnungsamt Schwarzenfeld, Hauptstraße 2, 92724 Schwarzenfeld
3. Finanzamt Amberg, Bahnhofstraße 29, 92224 Amberg
Gemeinde Schwarzenfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.