Schwarzhofen ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1413 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92447
Vorwahl
09672
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Baslmhle, Baumhof, Denglarn, Girnitz, Haag, Häuslern, Holzhof, Klosterhäuser, Krimling, Laubenhof, Raggau, Schönau, Schwarzeneck, Ziegelhof, Baslmühle, Baumhof, Denglarn, Girnitz, Haag, Häuslern, Holzhof, Klosterhäuser, Krimling, Laubenhof, Raggau, Schönau, Schwarzeneck, Ziegelhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schwarzhofen, Hauptstraße 1, 93149 Schwarzhofen
2. Standesamt Schwarzhofen, Hauptstraße 1, 93149 Schwarzhofen
3. Finanzamt Schwandorf, Flurstraße 1, 92421 Schwandorf
Gemeinde Schwarzhofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.