Die Gemeinde gehört der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland an
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
162 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
98663                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
036871                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Einwohnermeldeamt Schweickershausen  
   Hauptstraße 12  
   97922 Schweickershausen  
2. Ordnungsamt Schweickershausen  
   Rathausstraße 5  
   97922 Schweickershausen  
3. Finanzamt Schweickershausen  
   Bahnhofstraße 10  
   97922 Schweickershausen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Schweickershausen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
 
                         
                        
                            Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.