Schweigen-Rechtenbach ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Südliche Weinstraße in Rheinland-Pfalz. Schweigen-Rechtenbach ist ein staatlich anerkannter Erholungsort sowie Grenzort zu Frankreich
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Südliche Weinstraße
Einwohner
1345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76889
Vorwahl
06342
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schweigen-Rechtenbach
Hauptstraße 5
76889 Schweigen-Rechtenbach
2. Ordnungsamt Südliche Weinstraße
Hauptstraße 88
76870 Kandel
3. Landkreis Südliche Weinstraße
Gabelsbergerstraße 1
76829 Landau in der Pfalz
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.