Sie gehört der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern an; gemessen an der Fläche ist die deren größte Ortsgemeinde und gemessen an der Einwohnerzahl ihre viertgrößte. Sie entstand 1969 durch Zusammenlegung der Gemeinden Schweigen und Rechtenbach
Bundesland
Landkreis
Südliche Weinstraße
Einwohner
1345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76889
Vorwahl
06342
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schweigen-Rechtenbach
Hauptstraße 5
76889 Schweigen-Rechtenbach
2. Ordnungsamt Südliche Weinstraße
Hauptstraße 88
76870 Kandel
3. Landkreis Südliche Weinstraße
Gabelsbergerstraße 1
76829 Landau in der Pfalz
Gemeinde Schweigen-Rechtenbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Sonntag:
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.