Schweppenhausen ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
893 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
55444                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
06724                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Schweppenhausen  
   Hauptstraße 1  
   55595 Schweppenhausen  
2. Landkreis Bad Kreuznach  
   Bahnhofstraße 5  
   55543 Bad Kreuznach  
3. Verbandsgemeinde Bad Kreuznach  
   Kiliansallee 1  
   55543 Bad Kreuznach  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Schweppenhausen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.