Schäftlarn ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München an der Isar gelegen mit den Ortsteilen Ebenhausen, Hohenschäftlarn, Kloster Schäftlarn, Neufahrn und Zell.
                    
                        
                                
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Oberbayern                                
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
5927 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahlen
                                
                                
82067 (Ebenhausen, Kloster Schäftlarn, Zell),, 82069 (Hohenschäftlarn)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08178                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Schäftlarn, Klosterstraße 1, 82067 Schäftlarn  
2. Landratsamt München, Kreiskanzlei, Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München  
3. Wasserwirtschaftsamt München, Widenmayerstraße 16, 80538 München  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Schäftlarn – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
 
                         
                        
                            Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
                            
                                Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.