Schöllnach ist ein Markt im Osten des niederbayerischen Landkreises Deggendorf und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Schöllnach
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
4845 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94508
Vorwahl
09903
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Adlmaning, Arbing, Aubermühle, Birnbaum, Bradlberg, Brumbach, Dingstetten, Emming, Engelreiching, Englfing, Gaichet, Geßling, Glashausen, Haidhof, Herrnholz, Hilkering, Hinding, Hof, Ilgering, Jetzing, Kleibhof, Kleibmühle, Kollmering, Lehen, Lehenreut, Leutzing, Lohholz, Obergriesgraben, Oblfing, Oh, Oitzing, Poppenberg, Predling, Prünst, Prünstmühle, Ramperting, Reindobl, Reitberg, Rieden, Riggerding
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schöllnach
Hauptstraße 3
94508 Schöllnach
2. Finanzamt Deggendorf
Bahnhofstraße 17
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Wimmerstraße 1
94469 Deggendorf
Gemeinde Schöllnach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.