Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Schöllnach

Schöllnach ist ein Markt im Osten des niederbayerischen Landkreises Deggendorf und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Schöllnach
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
4845 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94508
Vorwahl
09903
Adresse derMarktverwaltung
Marktplatz 12, 94508 Schöllnach
Marktplatz 12, 94508 Schöllnach 94508 Bayern DE
Website
Ortsteile
Adlmaning, Arbing, Aubermühle, Birnbaum, Bradlberg, Brumbach, Dingstetten, Emming, Engelreiching, Englfing, Gaichet, Geßling, Glashausen, Haidhof, Herrnholz, Hilkering, Hinding, Hof, Ilgering, Jetzing, Kleibhof, Kleibmühle, Kollmering, Lehen, Lehenreut, Leutzing, Lohholz, Obergriesgraben, Oblfing, Oh, Oitzing, Poppenberg, Predling, Prünst, Prünstmühle, Ramperting, Reindobl, Reitberg, Rieden, Riggerding
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schöllnach
Hauptstraße 3
94508 Schöllnach

2. Finanzamt Deggendorf
Bahnhofstraße 17
94469 Deggendorf

3. Landratsamt Deggendorf
Wimmerstraße 1
94469 Deggendorf
Gemeinde Schöllnach – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.