Schönberg ist eine Gemeinde im Nordwesten des sächsischen Landkreises Zwickau
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Einwohner
916 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
08393
Vorwahl
03764
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Almosenreuth, Artmannsreuth, Asenreuth, Berging, Brasilien, Brookwisch, Diestel, Dolling, Eglso, Eiselsberg, Elsenbach, Eschlbach, Etzmaring, Finzenbach, Frohnreuth, Fuchshub, Gauling, Gehertsham, Gerlesreuth, Gödersdorf, Grabing, Grubmühle, Habernberg, Hanging, Hartmannsreit, Hausberg, Heidkate, Heidkoppel, Hötzhof, Hof, Hofering, Hohehorst, Holm, Holzen, Hub, Inzlham, Kalifornien, Kasberg, Kinning, Kirchberg
Adressen:
1. Gemeinde Schönberg
Schönberg 1
23923 Schönberg
2. Bauamt Schönberg
Markt 10
23923 Schönberg
3. Einwohnermeldeamt Schönberg
Markt 10
23923 Schönberg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.