Schönberg ist eine Gemeinde im Nordwesten des sächsischen Landkreises Zwickau
Bundesland
Landkreis
Einwohner
916 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
08393
Vorwahl
03764
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Almosenreuth, Artmannsreuth, Asenreuth, Berging, Brasilien, Brookwisch, Diestel, Dolling, Eglso, Eiselsberg, Elsenbach, Eschlbach, Etzmaring, Finzenbach, Frohnreuth, Fuchshub, Gauling, Gehertsham, Gerlesreuth, Gödersdorf, Grabing, Grubmühle, Habernberg, Hanging, Hartmannsreit, Hausberg, Heidkate, Heidkoppel, Hötzhof, Hof, Hofering, Hohehorst, Holm, Holzen, Hub, Inzlham, Kalifornien, Kasberg, Kinning, Kirchberg
Adressen:
1. Gemeinde Schönberg
Schönberg 1
23923 Schönberg
2. Bauamt Schönberg
Markt 10
23923 Schönberg
3. Einwohnermeldeamt Schönberg
Markt 10
23923 Schönberg
Gemeinde Schönberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.