Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Schönenberg-Kübelberg

Die inzwischen zusammengewachsene Ortsmitte bildet einen wirtschaftlichen und verkehrlichen Schwerpunkt im Süden des Landkreises Kusel. Schönenberg-Kübelberg ist nach der Einwohnerzahl die größte Ortsgemeinde im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5530 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66901
Vorwahl
06373
Adresse der Verbandsverwaltung
Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg
Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg 66901 Rheinland-Pfalz DE
Website
Ortsteile
Elmerthof, Heidehof, Hutschmühle, Klingenmühle
Adressen:
1. Gemeinde Schönenberg-Kübelberg
Hauptstraße 27
66901 Schönenberg-Kübelberg

2. Verbandsgemeinde Landstuhl
Wilhelm-Langen-Straße 28
66849 Landstuhl

3. Kreisverwaltung Kaiserslautern
Am Altenhof 8
67657 Kaiserslautern
Gemeinde Schönenberg-Kübelberg – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.