Schönermark ist eine Gemeinde im Norden des Landkreises Oberhavel in Brandenburg und gehört zum Amt Gransee und Gemeinden.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Oberhavel                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
441 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
16775                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
03306                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindebüro Schönermark  
   Hauptstraße 15  
   16727 Schönermark  
2. Bürgeramt Schönermark  
   Am Markt 2  
   16727 Schönermark  
3. Einwohnermeldeamt Schönermark  
   Kirchweg 3  
   16727 Schönermark  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Schönermark – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
 
                         
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.