Schöngeising ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Grafrath
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1890 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82296
Vorwahl
08141
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Holzhausen, Jexhof, Zellhof
Adressen:
1. Gemeinde Schöngeising
Kirchplatz 1
82281 Schöngeising
2. Landratsamt Fürstenfeldbruck
Kaiserstraße 4
82256 Fürstenfeldbruck
3. Bundesagentur für Arbeit
Friedrichstraße 2
82256 Fürstenfeldbruck
Gemeinde Schöngeising – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.