Der Luftkurort Seeg ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Ostallgäu und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Seeg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Ostallgäu
Einwohner
2963 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87637
Vorwahl
08364
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Albatsried, Aleuthen, Amberg, Anwanden, Aufmberg, Bach, Berkmhle, Biedings, Brandstatt, Buchach, Burk, Engelbolz, Enisried, Enzenstetten, Felben, Goimenen, Hitzleried, Hochstraß, Hörmatzen, Kirchthal, Laich, Lobach, Lobacherviehweide, Obermhle, Oberreuten, Rennbothen, Ried, Riedegg, Roßfallen, Schnarren, Schwarzenbach, Schweinegg, Seeweiler, Straß, Sulzberg, Unterreuten, Vordersulzberg, Wiesleuten, Zeil, Albatsried
Adressen:
1. Gemeinde Seeg, Hauptstraße 45, 87637 Seeg
2. Landratsamt Ostallgäu, Kemptener Str. 38, 87616 Marktoberdorf
3. Finanzamt Kempten, Ludwigstraße 12, 87435 Kempten
Gemeinde Seeg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.