Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Seeth

Seeth (dänisch: Sæd, nordfriesisch: Seet) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
792 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
25878,25840 (Mildterhof, Ziegelhof)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
04881
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bohmland, Deljekoog, Dragermoor, Feddershof, LietherMoor, Nordfeld, Bohmland, Deljekoog, Dragermoor, Feddershof, LietherMoor, Nordfeld
Adressen:
1. Gemeinde Seeth
Hauptstraße 1
26529hseeth

2. Landkreis Aurich
Am Kirchplatz 1
26603 Aurich

3. Niedersächsisches Landesamt für Statistik
Frankenstraße 2
26133 Oldenburg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.