Sehestedt (im Hochmittelalter Sesteth, dänisch: Sehested) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
831 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24814
Vorwahl
04357
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Dosenrade, Freienberg, Gruhl, Hammer, Hohenfelde, Kluvensiek, Kluvensiekermarsch, Osmannsruh, Osterrade, Steinrade, Steinwarf, Wentorf, Zufriedenheit, Dosenrade, Freienberg, Gruhl, Hammer, Hohenfelde, Kluvensiek, Kluvensiekermarsch, Osmannsruh, Osterrade, Steinrade, Steinwarf, Wentorf, Zufriedenheit
Adressen:
1. Gemeinde Sehestedt
Am Markt 1
24257 Sehestedt
2. Amtsverwaltung Schusterstadt
Markt 1
24257 Schusterstadt
3. Einwohnermeldeamt Sehestedt
Rathausplatz 2
24257 Sehestedt
Gemeinde Sehestedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.