Sehestedt (im Hochmittelalter Sesteth, dänisch: Sehested) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
831 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24814
Vorwahl
04357
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Dosenrade, Freienberg, Gruhl, Hammer, Hohenfelde, Kluvensiek, Kluvensiekermarsch, Osmannsruh, Osterrade, Steinrade, Steinwarf, Wentorf, Zufriedenheit, Dosenrade, Freienberg, Gruhl, Hammer, Hohenfelde, Kluvensiek, Kluvensiekermarsch, Osmannsruh, Osterrade, Steinrade, Steinwarf, Wentorf, Zufriedenheit
Adressen:
1. Gemeinde Sehestedt
Am Markt 1
24257 Sehestedt
2. Amtsverwaltung Schusterstadt
Markt 1
24257 Schusterstadt
3. Einwohnermeldeamt Sehestedt
Rathausplatz 2
24257 Sehestedt
Gemeinde Sehestedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.