Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Seifhennersdorf

Seifhennersdorf (obersorbisch Wodowe Hendrichecy) ist eine sächsische Landstadt im Landkreis Görlitz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
3614 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
02782
Vorwahl
03586
Adresse der Stadtverwaltung
Rathausplatz 01, 02782 Seifhennersdorf
Rathausplatz 01, 02782 Seifhennersdorf 02782 Sachsen DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Seifhennersdorf
Hauptstraße 2
02737 Seifhennersdorf

2. Bürgeramt Seifhennersdorf
Am Markt 1
02737 Seifhennersdorf

3. Ordnungsamt Seifhennersdorf
Bahnhofstraße 10
02737 Seifhennersdorf
Gemeinde Seifhennersdorf – Öffnungszeiten
  • Montag: Geschlossen
  • Dienstag: 08:30 - 11:30 13:00 - 18:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 08:30 - 11:30 13:00 - 15:30
  • Freitag: Geschlossen
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.