Seinsheim ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Kitzingen und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
1074 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97342
Vorwahl
09332
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Backofenmhle, Beigelsmhle, Dorfmhle, Gehrenmhle, Iffigheim, Lungenmhle, Nagelsmhle, Schleifmhle, Stadtmhle, Tiefenstockheim, Wässerndorf, Backofenmühle, Beigelsmühle, Dorfmühle, Gehrenmühle, Iffigheim, Lungenmühle, Nagelsmühle, Schleifmühle, Stadtmühle, Tiefenstockheim, Wässerndorf
Adressen:
Gemeinde Seinsheim
Hauptstraße 1
97348 Seinsheim
Landratsamt Kitzingen
Grafenstraße 20
97318 Kitzingen
Bauamt Seinsheim
Hauptstraße 1
97348 Seinsheim
Gemeinde Seinsheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.