Seinsheim ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Kitzingen und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
1074 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97342
Vorwahl
09332
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Backofenmhle, Beigelsmhle, Dorfmhle, Gehrenmhle, Iffigheim, Lungenmhle, Nagelsmhle, Schleifmhle, Stadtmhle, Tiefenstockheim, Wässerndorf, Backofenmühle, Beigelsmühle, Dorfmühle, Gehrenmühle, Iffigheim, Lungenmühle, Nagelsmühle, Schleifmühle, Stadtmühle, Tiefenstockheim, Wässerndorf
Adressen:
Gemeinde Seinsheim
Hauptstraße 1
97348 Seinsheim
Landratsamt Kitzingen
Grafenstraße 20
97318 Kitzingen
Bauamt Seinsheim
Hauptstraße 1
97348 Seinsheim
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.