Selsingen (Plattdeutsch: Sürsen) ist eine Gemeinde und der Verwaltungssitz der gleichnamigen Samtgemeinde Selsingen im Landkreis Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3639 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
27446                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
04284                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Eitzmhlen, Eitzte, Granstedt, Haaßel, Lavenstedt, Malstedt, OberOchtenhausen, Ohrel, Parnewinkel, Eitzmühlen, Eitzte, Granstedt, Haaßel, Lavenstedt, Malstedt, OberOchtenhausen, Ohrel, Parnewinkel                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Selsingen  
   Hauptstraße 25  
   27446 Selsingen  
2. Ordnungsamt Landkreis Rotenburg (Wümme)  
   Am Klingenberg 1  
   27356 Rotenburg (Wümme)  
3. Einwohnermeldeamt Selsingen  
   Hauptstraße 25  
   27446 Selsingen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Selsingen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
 
                         
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.