Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Sendenhorst

Sendenhorst (plattdeutsch Siänhuorst) ist eine Kleinstadt im Kreis Warendorf im Münsterland, rund 15 km südöstlich von Münster und etwa 20 km südwestlich der Kreisstadt Warendorf gelegen.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.279 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48324
Vorwahlen
02526, 02535
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Borbein, Bracht, Brock, Elmenhorst, Evener, Hardt, Jönsthövel, Kantstraße, Nordenfeldmark, Rinkhöven, Sandfort, Westenfeldmark, Borbein, Bracht, Brock, Elmenhorst, Evener, Hardt, Jönsthövel, Kantstraße, Nordenfeldmark, Rinkhöven, Sandfort, Westenfeldmark
Adressen:
1. Rathaus Sendenhorst
Königstraße 23
48324 Sendenhorst

2. Bürgerbüro Sendenhorst
Königstraße 23
48324 Sendenhorst

3. Ordnungsamt Sendenhorst
Königstraße 23
48324 Sendenhorst
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30 Dienstag: 08:30 - 12:30 14:00 - 15:00 Mittwoch: 08:30 - 12:30 Donnerstag: 08:30 - 12:30 Freitag: 08:30 - 12:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.