Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Senftenberg

Senftenberg, niedersorbisch Zły Komorow, ist eine Mittelstadt im Süden Brandenburgs
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Oberspreewald-Lausitz
Einwohner
23.232 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
01945 (Peickwitz), 01968 (Brieske, Großkoschen, Niemtsch, Sedlitz, Senftenberg)01996 (Hosena)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
03573, 035756 (Hosena, Peickwitz)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Senftenberg
Markt 1
01968 Senftenberg

2. Bürgeramt Senftenberg
Markt 1
01968 Senftenberg

3. Ordnungsamt Senftenberg
Markt 1
01968 Senftenberg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 13:00 - 17:00 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 13:00 - 16:00 Freitag: Geschlossen Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.