Seybothenreuth ist eine Gemeinde im Landkreis Bayreuth (Regierungsbezirk Oberfranken) und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
1263 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95517
Vorwahlen
09275, 09278
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Amoslohe, Birk, Döberschtz, Draisenfeld, Eichen, Eichhammer, Eichschlag, Fenkensees, Fickmhle, Forst, Gampelmhle, Gottelhof, Hauendorf, Linhardshaus, Oberölschnitz, Petzelmhle, Reuthaus, Seidelmhle, Troschenreuth, Unterölschnitz, Wallenbrunn, Wiedent, Wrnsreuth, Amoslohe, Birk, Döberschütz, Draisenfeld, Eichen, Eichhammer, Eichschlag, Fenkensees, Fickmühle, Forst, Gampelmühle, Gottelhof, Hauendorf, Linhardshaus, Oberölschnitz, Petzelmühle, Reuthaus
Adressen:
1. Gemeinde Seybothenreuth, Hauptstraße 1, 95463 Seybothenreuth
2. Finanzamt Bayreuth, Bahnhofstraße 8, 95444 Bayreuth
3. Landratsamt Bayreuth, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth
Gemeinde Seybothenreuth – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung