Silberstedt (dänisch Sølvested oder veraltet Sylvested) ist eine Gemeinde in der Nähe von Schleswig an der Treene im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
2401 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24887
Vorwahlen
04625, 04626
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ackerende,Abbau, Bsche, Friedrichsfeld, Hochmoor, Holm, Krauheide, Maskier, Nedderwatt, Rosacker, Rumbrand, Silberstedtweide, Swittschau, Waldlager, Büsche, Friedrichsfeld, Hochmoor, Holm, Krauheide, Maskier, Nedderwatt, Rosacker, Rumbrand, Silberstedtweide, Swittschau, Waldlager
Adressen:
1. Gemeinde Silberstedt
Dorfstraße 2
24867 Silberstedt
2. Amtsgericht Schleswig
Bruhnsstraße 5
24837 Schleswig
3. Bundesagentur für Arbeit
Rosenstraße 10
24837 Schleswig
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.