Silberstedt (dänisch Sølvested oder veraltet Sylvested) ist eine Gemeinde in der Nähe von Schleswig an der Treene im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
2401 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24887
Vorwahlen
04625, 04626
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ackerende,Abbau, Bsche, Friedrichsfeld, Hochmoor, Holm, Krauheide, Maskier, Nedderwatt, Rosacker, Rumbrand, Silberstedtweide, Swittschau, Waldlager, Büsche, Friedrichsfeld, Hochmoor, Holm, Krauheide, Maskier, Nedderwatt, Rosacker, Rumbrand, Silberstedtweide, Swittschau, Waldlager
Adressen:
1. Gemeinde Silberstedt
Dorfstraße 2
24867 Silberstedt
2. Amtsgericht Schleswig
Bruhnsstraße 5
24837 Schleswig
3. Bundesagentur für Arbeit
Rosenstraße 10
24837 Schleswig
Gemeinde Silberstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.