Sindelsdorf ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Habach.
                    
                        
                                
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Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Weilheim-Schongau                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1230 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
82404                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08856                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Berghof, Drnhausen, Mhleck, Riedern, Urthal, Berghof, Dürnhausen, Mühleck, Riedern, Urthal                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Sindelsdorf  
   Hauptstraße 9  
   82393 Sindelsdorf  
2. Landratsamt Weilheim-Schongau  
   Gabriele-Tergit-Straße 2  
   82362 Weilheim in Oberbayern  
3. Einwohnermeldeamt Sindelsdorf  
   Hauptstraße 9  
   82393 Sindelsdorf  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Sindelsdorf – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
                            
                                Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
 
                         
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.