Sollerup ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein, an der Einmündung der Jerrisbek in die Treene gegenüber dem Staatsforst Büschau gelegen
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
477 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24852, 24992
Vorwahlen
04625, 04609, 04607
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Hnding, Hnning, Mhlenberg, Sollbrck, Sollerupfeld, Sollerupmhle, Wiesbll, Hünding, Hünning, Mühlenberg, Sollbrück, Sollerupfeld, Sollerupmühle, Wiesbüll
Adressen:
1. Gemeinde Sollerup
Dorfstraße 4
24340 Sollerup
2. Amtsverwaltung Schleswig-Flensburg
Schleswiger Str. 74
24837 Schleswig
3. Einwohnermeldeamt Sollerup
Dorfstraße 4
24340 Sollerup
Gemeinde Sollerup – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.