Soyen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim, fünf Kilometer nordnordwestlich von Wasserburg am Inn gelegen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2944 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83564
Vorwahl
08071
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichmeier, Altensee, Au, Berg, Bischof, Brandmeier, Brandstett, Brunnthal, Buchenthal, Daim, Demoos, Dunsern, Edlwagen, Edmhle, Fachenliehen, Ferchensee, Fischbach, Flecklhäusl, Frauenholzen, Freiberg, Frenau, Fußstätt, Gänsgerbl, Gern, Gröben, Grub, Gschwendt, Gsellmhle, Halmberg, Hamberg, Hannstätt, Hinterleiten, Hinterschleefeld, Hörgen, Hofstett, Hohenburg, Hoswaschen, Hub, Hundsham, Kasten
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Soyen
Hauptstraße 14
83564 Soyen
2. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
Wiesenweg 1
83024 Rosenheim
3. Landratsamt Rosenheim
Lettenweg 1
83022 Rosenheim
Gemeinde Soyen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.