Spalt ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Roth.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Mittelfranken                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
5102 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
91174                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09175                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Egelmhle, Engelhof, Fnfbronn, Großweingarten, Gsseldorf, Hagsbronn, Höfstetten, Hohenrad, Keilberg, Massendorf, Nagelhof, Schnittling, Steinfurt, Stiegelmhle, Stockheim, Straßenhaus, Theilenberg, Trautenfurt, Untererlbach, Wasserzell, Wernfels, Egelmühle, Engelhof, Fünfbronn, Großweingarten, Güsseldorf, Hagsbronn, Höfstetten, Hohenrad, Keilberg, Massendorf, Nagelhof, Schnittling, Steinfurt, Stiegelmühle, Stockheim, Straßenhaus, Theilenberg, Trautenfurt, Untererlbach                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Spalt, Hauptstraße 1, 91174 Spalt  
2. Landratsamt Roth, Schloßplatz 1, 91154 Roth  
3. Finanzamt Ansbach, Schopperstraße 20, 91522 Ansbach  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Spalt – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
 
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.