Spangenberg ist eine Kleinstadt im Nordosten von Hessen im Schwalm-Eder-Kreis. Sie hat etwa 6000 Einwohner und eine Gesamtfläche von 97,7 Quadratkilometern
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
6038 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34286
Vorwahl
05663
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beieröde, Dörnbach, Giersgrund, Halbersdorf, Kaltenbach, Lamberg, Beieröde, Dörnbach, Giersgrund, Halbersdorf, Kaltenbach, Lamberg
Adressen:
1. Stadt Spangenberg
Wiesenstraße 1
34634 Spangenberg
2. Landkreis Schwalm-Eder
Steinweg 3
34613 Schwalmstadt
3. Bürgeramt Spangenberg
Bahnhofstraße 12
34634 Spangenberg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.