Speichersdorf ist eine Gemeinde im Landkreis Bayreuth (Regierungsbezirk Oberfranken).
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
5813 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95469
Vorwahl
09275
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Brderes, Buschmhle, Frankenberg, Großkorbis, Holzmhle, Hundsmhle, Kellerhut, Kirchenlaibach, Kleinkorbis, Kodlitz, Nairitz, Plössen, Ramlesreuth, Selbitz, Tressau, Weiherhut, Weißenreuth, Windischenlaibach, Zengerslohe, Zenkenlohe, Brüderes, Buschmühle, Frankenberg, Großkorbis, Holzmühle, Hundsmühle, Kellerhut, Kirchenlaibach, Kleinkorbis, Kodlitz, Nairitz, Plössen, Ramlesreuth, Selbitz, Tressau, Weiherhut, Weißenreuth, Windischenlaibach, Zengerslohe, Zenkenlohe
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Speichersdorf
Marktstraße 1
95469 Speichersdorf
2. Finanzamt Bayreuth
Luitpoldstraße 9
95444 Bayreuth
3. Landratsamt Bayreuth
Am Kreuz 3
95445 Bayreuth
Gemeinde Speichersdorf – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.