Die Gemeinde gehörte bis zum 1
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
435 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18513
Vorwahl
038325
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Splietsdorf
Hauptstraße 12
12345 Splietsdorf
2. Bauamt Splietsdorf
Am Stadtpark 3
12345 Splietsdorf
3. Einwohnermeldeamt Splietsdorf
Rathausplatz 1
12345 Splietsdorf
Gemeinde Splietsdorf – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
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- Freitag:
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- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.