Spraitbach ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Ostalbkreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
3392 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73565, 73568, 73577
Vorwahl
07176
Adresse der Gemeinde
Kirchplatz 1
Kirchplatz 1
73565
Spraitbach
Baden-Württemberg
DE
Website
Ortsteile
Berghaus, Beutenhof, Beutenmhle, Eigenhof, Hertighofen, Hinterlintal, Kohlgehau, ™lmhle, Riedhaus, Vorderlintal, Berghaus, Beutenhof, Beutenmühle, Eigenhof, Hertighofen, Hinterlintal, Kohlgehau, Ölmühle, Riedhaus, Vorderlintal
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Spraitbach
Hauptstraße 2
73565 Spraitbach
2. Ordnungsamt Spraitbach
Hauptstraße 2
73565 Spraitbach
3. Standesamt Spraitbach
Hauptstraße 2
73565 Spraitbach
Gemeinde Spraitbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.