Stafstedt ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
364 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24816
Vorwahl
04875
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Banners, Franzosenberg, Freudenberg, Heidberg, Legan, Limbrook, Luhnstedtervie, Margaretental, Neutjental, Röschrehm, Stits, Vogelsang, Wennhorn, Wisbek, Banners, Franzosenberg, Freudenberg, Heidberg, Legan, Limbrook, Luhnstedtervie, Margaretental, Neutjental, Röschrehm, Stits, Vogelsang, Wennhorn, Wisbek
Adressen:
1. Gemeinde Stafstedt, Hauptstraße 1, 24798 Stafstedt
2. Amt Rendsburg-Land, Wallstraße 5, 24768 Rendsburg
3. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde, Am Alten Markt 1, 24768 Rendsburg
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.