Stallwang ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Stallwang.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
1431 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
94375, 94357
Vorwahl
09964
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Auersdorf, Buchet, Emmersdorf, Grub, Grnleiten, Hagmhl, Hof, Ichenberg, Irlmhl, Königseck, Landorf, Limpflbach, Machtenhof, Maiszell, Niederkinsach, Oberkinsach, Penzhaus, Pfahlhaus, Piehlhof, Piehlmhl, Reichersdorf, Reisach, Ried, Rißmhl, Roßberg, Sägmhl, Schönstein, Stallwang, Steinberg, Steinbhl, Stubenhof, Tiefengraben, Treffendorf, Auersdorf, Buchet, Emmersdorf, Grub, Grünleiten, Hagmühl, Hof
Adressen:
1. Gemeinde Stallwang, Hauptstraße 1, 94507 Stallwang
2. Landkreis Deggendorf, Landratsamt Deggendorf, Rathausplatz 1, 94469 Deggendorf
3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf, Krummer Weg 2, 94469 Deggendorf
Gemeinde Stallwang – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.