Stallwang ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Stallwang.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
1431 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
94375, 94357
Vorwahl
09964
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Auersdorf, Buchet, Emmersdorf, Grub, Grnleiten, Hagmhl, Hof, Ichenberg, Irlmhl, Königseck, Landorf, Limpflbach, Machtenhof, Maiszell, Niederkinsach, Oberkinsach, Penzhaus, Pfahlhaus, Piehlhof, Piehlmhl, Reichersdorf, Reisach, Ried, Rißmhl, Roßberg, Sägmhl, Schönstein, Stallwang, Steinberg, Steinbhl, Stubenhof, Tiefengraben, Treffendorf, Auersdorf, Buchet, Emmersdorf, Grub, Grünleiten, Hagmühl, Hof
Adressen:
1. Gemeinde Stallwang, Hauptstraße 1, 94507 Stallwang
2. Landkreis Deggendorf, Landratsamt Deggendorf, Rathausplatz 1, 94469 Deggendorf
3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf, Krummer Weg 2, 94469 Deggendorf
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.