Stallwang ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Stallwang.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
1431 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
94375, 94357
Vorwahl
09964
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Auersdorf, Buchet, Emmersdorf, Grub, Grnleiten, Hagmhl, Hof, Ichenberg, Irlmhl, Königseck, Landorf, Limpflbach, Machtenhof, Maiszell, Niederkinsach, Oberkinsach, Penzhaus, Pfahlhaus, Piehlhof, Piehlmhl, Reichersdorf, Reisach, Ried, Rißmhl, Roßberg, Sägmhl, Schönstein, Stallwang, Steinberg, Steinbhl, Stubenhof, Tiefengraben, Treffendorf, Auersdorf, Buchet, Emmersdorf, Grub, Grünleiten, Hagmühl, Hof
Adressen:
1. Gemeinde Stallwang, Hauptstraße 1, 94507 Stallwang
2. Landkreis Deggendorf, Landratsamt Deggendorf, Rathausplatz 1, 94469 Deggendorf
3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf, Krummer Weg 2, 94469 Deggendorf
Gemeinde Stallwang – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.