Stammbach ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Hof.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Hof
Einwohner
2334 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95236
Vorwahlen
09256, 09255
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Abendhut, Biengarten, Förstenreuth, Hanauerhof, Hartmannseinzel, Höhlmhle, Kirschbaum, Kropfeinzel, Kropfmhle, Loh, Mittlereinzel, Obereinzel, Oelschnitz, Querenbach, Reba, Röhrigeinzel, Roth, Solg, Steinfurth, Untereinzel, Walzbach, Weickenreuth, Wiesenthal, Wildenhof, Winklas, Abendhut, Biengarten, Förstenreuth, Hanauerhof, Hartmannseinzel, Höhlmühle, Kirschbaum, Kropfeinzel, Kropfmühle, Loh, Mittlereinzel, Obereinzel, Oelschnitz, Querenbach, Reba
Adressen:
1. Gemeinde Stammbach, Hauptstraße 1, 95234 Stammbach
2. Landratsamt Hof, Kapellenstraße 1, 95028 Hof
3. Finanzamt Hof, Am Bahnhof 13, 95028 Hof
Gemeinde Stammbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.