Stamsried ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Cham in Bayern, der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Stamsried und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
2190 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93491
Vorwahl
09466
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Altenried, Diebersried, Fegershof, Fegersmhl, Freundelsdorf, Großenzenried, Hilpersried, Hitzelsberg, Holzhof, Krnberg, Löwenbrunn, Maierhöfen, Rabmhle, Sägmhl, Sitzhof, Stratwies, Todhof, Waldhäusl, Weihermhl, Altenried, Diebersried, Fegershof, Fegersmühl, Freundelsdorf, Großenzenried, Hilpersried, Hitzelsberg, Holzhof, Kürnberg, Löwenbrunn, Maierhöfen, Rabmühle, Sägmühl, Sitzhof, Stratwies, Todhof, Waldhäusl, Weihermühl
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Stamsried
Hauptstraße 1
93491 Stamsried
2. Standesamt Stamsried
Hauptstraße 1
93491 Stamsried
3. Finanzamt Cham
Landgerichtsstraße 10
93413 Cham
Gemeinde Stamsried – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.