Stamsried ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Cham in Bayern, der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Stamsried und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
                    
                        
                                
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Cham                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2190 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
93491                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09466                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Altenried, Diebersried, Fegershof, Fegersmhl, Freundelsdorf, Großenzenried, Hilpersried, Hitzelsberg, Holzhof, Krnberg, Löwenbrunn, Maierhöfen, Rabmhle, Sägmhl, Sitzhof, Stratwies, Todhof, Waldhäusl, Weihermhl, Altenried, Diebersried, Fegershof, Fegersmühl, Freundelsdorf, Großenzenried, Hilpersried, Hitzelsberg, Holzhof, Kürnberg, Löwenbrunn, Maierhöfen, Rabmühle, Sägmühl, Sitzhof, Stratwies, Todhof, Waldhäusl, Weihermühl                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Stamsried  
   Hauptstraße 1  
   93491 Stamsried  
2. Standesamt Stamsried  
   Hauptstraße 1  
   93491 Stamsried  
3. Finanzamt Cham  
   Landgerichtsstraße 10  
   93413 Cham  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Stamsried – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
 
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.