Störtewärkskuuch, dän. Störtewerkerkoog (nf. Stedesand (friesisch: Stääsönj) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
856 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25920
Vorwahl
04662
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ackern, Altewarft, Blinge, Degel, Engebeek, Engemhle, Hasenhallig, Hörn, Hundebll, Maade, Perebll, Sandtoft, Schardebll, Schardebllfeld, Stedesanderdeich, Steinberg, Steinighörn, Störtewerkerkoog, Sderdeich, Trollebll, Ackern, Altewarft, Blinge, Degel, Engebeek, Engemühle, Hasenhallig, Hörn, Hundebüll, Maade, Perebüll, Sandtoft, Schardebüll, Schardebüllfeld, Stedesanderdeich, Steinberg, Steinighörn, Störtewerkerkoog, Süderdeich, Trollebüll
Adressen:
1. Gemeinde Stedesand
Am Rathaus 1
25836 Stedesand
2. Kreis Nordfriesland
Am Husumring 4
25813 Husum
3. Einwohnermeldeamt Stedesand
Am Rathaus 1
25836 Stedesand
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.