Stegaurach ist eine Gemeinde im oberfränkischen Landkreis Bamberg, Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
7075 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96135
Vorwahl
0951
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Dellerhof, Dellern, Hartlanden, Seehöflein, Dellerhof, Dellern, Hartlanden, Seehöflein
Adressen:
1. Gemeinderat Stegaurach, Hauptstraße 1, 96135 Stegaurach
2. Ordnungsamt Stegaurach, Hauptstraße 1, 96135 Stegaurach
3. Bauamt Stegaurach, Hauptstraße 1, 96135 Stegaurach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.