Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Stein-Neukirch

Stein-Neukirch ist eine Ortsgemeinde im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
441 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56479
Vorwahl
02667
Adresse der Verbandsverwaltung
Hauptstraße 55, 56477 Rennerod
Hauptstraße 55, 56477 Rennerod 56479 Rheinland-Pfalz DE
Website
Adressen:
1. Rathaus Stein-Neukirch, Hauptstraße 1, 79639 Grenzach-Wyhlen
2. Ordnungsamt Stein-Neukirch, Schulstraße 5, 79639 Grenzach-Wyhlen
3. Bürgeramt Stein-Neukirch, Klosterstraße 10, 79639 Grenzach-Wyhlen
Gemeinde Stein-Neukirch – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.