Steinach ist eine Landstadt an der Nahtstelle des Thüringer Schiefergebirges zum Frankenwald
Bundesland
Thüringen
Landkreis
Einwohner
3892 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
96523
Vorwahl
036762
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Agendorf, Aichmhl, Aign, Bärnzell, Berghof, Bruckmhle, Dunk, Erlenhof, Hoerabach, Kapflberg, Moos, Oberniedersteinach, Pellham, Prstenberg, Roth, Rotham, Sackhof, Steinach, Thanhof, Welschensteinach, Wolferszell, Wolfsberg, Agendorf, Aichmühl, Aign, Bärnzell, Berghof, Bruckmühle, Dunk, Erlenhof, Hoerabach, Kapflberg, Moos, Oberniedersteinach, Pellham, Pürstenberg, Roth, Rotham, Sackhof, Thanhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Steinach
Hauptstraße 1
77790 Steinach
2. Landratsamt Ortenaukreis
Hauptstraße 3
77652 Offenburg
3. Gemeinde Steinach, Ordnungsamt
Bahnhofstraße 10
77790 Steinach
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 11:30
Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
Mittwoch: 09:00 - 11:30
Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.