Steinau (plattdeutsch Steenau) ist eine niedersächsische Gemeinde im Landkreis Cuxhaven in der Samtgemeinde Land Hadeln und hat etwa 900 Einwohner.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
825 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
21775
Vorwahl
04756
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Altbachenbruch, Glind, Höring, Hunsrck, ImOhl, Kaltenhof, Lauenteil, Mhedeich, Neubachenbruch, Norderende, Norderwesterseite, Rimdidim, Sderende, Sderwesterseite, Wiesenmhle, Altbachenbruch, Glind, Höring, Hunsrück, ImOhl, Kaltenhof, Lauenteil, Mühedeich, Neubachenbruch, Norderende, Norderwesterseite, Rimdidim, Süderende, Süderwesterseite, Wiesenmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Steinau an der Straße
Hauptstraße 1
36396 Steinau an der Straße
2. Bürgeramt Steinau
Hauptstraße 1
36396 Steinau an der Straße
3. Ordnungsamt Steinau
Hauptstraße 1
36396 Steinau an der Straße
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.