Steinau (plattdeutsch Steenau) ist eine niedersächsische Gemeinde im Landkreis Cuxhaven in der Samtgemeinde Land Hadeln und hat etwa 900 Einwohner.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
825 (31. Dez. 2017)                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
21775                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
04756                                
                                
                                    Adresse der Gemeindeverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Altbachenbruch, Glind, Höring, Hunsrck, ImOhl, Kaltenhof, Lauenteil, Mhedeich, Neubachenbruch, Norderende, Norderwesterseite, Rimdidim, Sderende, Sderwesterseite, Wiesenmhle, Altbachenbruch, Glind, Höring, Hunsrück, ImOhl, Kaltenhof, Lauenteil, Mühedeich, Neubachenbruch, Norderende, Norderwesterseite, Rimdidim, Süderende, Süderwesterseite, Wiesenmühle                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Steinau an der Straße  
   Hauptstraße 1  
   36396 Steinau an der Straße  
2. Bürgeramt Steinau  
   Hauptstraße 1  
   36396 Steinau an der Straße  
3. Ordnungsamt Steinau  
   Hauptstraße 1  
   36396 Steinau an der Straße  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Steinau – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
    14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
    14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
                            
                                Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
 
                         
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.