Steinau (plattdeutsch Steenau) ist eine niedersächsische Gemeinde im Landkreis Cuxhaven in der Samtgemeinde Land Hadeln und hat etwa 900 Einwohner.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
825 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
21775
Vorwahl
04756
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Altbachenbruch, Glind, Höring, Hunsrck, ImOhl, Kaltenhof, Lauenteil, Mhedeich, Neubachenbruch, Norderende, Norderwesterseite, Rimdidim, Sderende, Sderwesterseite, Wiesenmhle, Altbachenbruch, Glind, Höring, Hunsrück, ImOhl, Kaltenhof, Lauenteil, Mühedeich, Neubachenbruch, Norderende, Norderwesterseite, Rimdidim, Süderende, Süderwesterseite, Wiesenmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Steinau an der Straße
Hauptstraße 1
36396 Steinau an der Straße
2. Bürgeramt Steinau
Hauptstraße 1
36396 Steinau an der Straße
3. Ordnungsamt Steinau
Hauptstraße 1
36396 Steinau an der Straße
Gemeinde Steinau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.