Steinau (plattdeutsch Steenau) ist eine niedersächsische Gemeinde im Landkreis Cuxhaven in der Samtgemeinde Land Hadeln und hat etwa 900 Einwohner.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
825 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
21775
Vorwahl
04756
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Altbachenbruch, Glind, Höring, Hunsrck, ImOhl, Kaltenhof, Lauenteil, Mhedeich, Neubachenbruch, Norderende, Norderwesterseite, Rimdidim, Sderende, Sderwesterseite, Wiesenmhle, Altbachenbruch, Glind, Höring, Hunsrück, ImOhl, Kaltenhof, Lauenteil, Mühedeich, Neubachenbruch, Norderende, Norderwesterseite, Rimdidim, Süderende, Süderwesterseite, Wiesenmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Steinau an der Straße
Hauptstraße 1
36396 Steinau an der Straße
2. Bürgeramt Steinau
Hauptstraße 1
36396 Steinau an der Straße
3. Ordnungsamt Steinau
Hauptstraße 1
36396 Steinau an der Straße
Gemeinde Steinau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung