Steingaden ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Steingaden
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
2921 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86989
Vorwahl
08862
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Biberschwöll, Bichl, Boschach, Brandstatt, Deutenhof, Egart, Engen, Fronreiten, Gagras, Gmeind, Gogel, Graben, Hiebler, Ilgen, Illach, Illberg, Jagdberg, Karlsebene, Kohlhofen, Kreisten, Kreuzberg, Kuchen, Langau, Lauterbach, Lechen, Lindegg, Litzau, Maderbichl, Moos, Oberengen, Reitersau, Resle, Sandgraben, Schlatt, Schlauch, Schwarzenbach, Staltannen, Steingädele, Tannen, Thal
Adressen:
1. Gemeinde Steingaden
Rathausstraße 1
82467 Steingaden
2. Hauptzollamt Augsburg
Stettenstraße 6
86150 Augsburg
3. Landratsamt Weilheim-Schongau
Hauptstraße 16
82362 Weilheim in Oberbayern
Gemeinde Steingaden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.