Steinhöring ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
4066 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85643
Vorwahl
08094
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Abersdorf, Aschau, Bärmühle, Berg, Blöckl, Buchschechen, Dieding, Dietmering, Endorf, Englmeng, Etzenberg, Graben, Helletsgaden, Hintsberg, Höhenberg, Hofstett, Holzhäusl, Hub, Kraiß, Lehen, Lieging, Mayrhof, Meiletskirchen, Neuhausen, Niederaltmannsberg, Oberseifsieden, Öd, Ölmühle, Ötzmann, Pollmoos, Ranhartsberg, Rinding, Ruhensdorf, Salzburg, StChristroph, Schrankenschneider, Schützen, Schweig, Sprinzenöd, Stinau
Adressen:
1. Gemeinde Steinhöring, Hauptstraße 1, 85560 Steinhöring
2. Standesamt Steinhöring, Hauptstraße 1, 85560 Steinhöring
3. Amtsgericht Ebersberg, Marktplatz 1, 85560 Ebersberg
Gemeinde Steinhöring – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung