Steinreich (niedersorbisch Wjeliki Šenkojce) ist eine Gemeinde im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Dahme-Spreewald                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
445 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
15938                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
035452                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Steinreich, Hauptstraße 1, 12345 Steinreich  
2. Ordnungsamt Steinreich, Marktstraße 10, 12345 Steinreich  
3. Finanzamt Steinreich, Bahnhofstraße 5, 12345 Steinreich  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Steinreich – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                         
                        
                            Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
                            
                                Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.