Steinsberg ist eine Ortsgemeinde im Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz
                    
                        
                                
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                                    Landkreis
                                
                                
Rhein-Lahn-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
216 (31. Dez. 2017)                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
56379                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
06439                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Forstberg, Frauenberg, Geiersberg, Kohlstatt, Reiterberg, Forstberg, Frauenberg, Geiersberg, Kohlstatt, Reiterberg                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Steinsberg, Hauptstraße 1, 74889 Steinsberg  
2. Landratsamt Heilbronn, Wilhelmstraße 18, 74072 Heilbronn  
3. Finanzamt Heilbronn, Giengener Straße 51, 74072 Heilbronn  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Steinsberg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung