Steinwiesen ist eine Marktgemeinde im oberfränkischen Landkreis Kronach in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
3371 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96349
Vorwahlen
09262, 09260, 09267
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Hubertushöhe, Ködelberg, Kbelberg, Langenau, Leitsch, Neuengrn, Schindelthal, Stengelshof, Wetthof, Wolfersgrn, Hubertushöhe, Ködelberg, Kübelberg, Langenau, Leitsch, Neuengrün, Schindelthal, Stengelshof, Wetthof, Wolfersgrün
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Steinwiesen
Hauptstraße 1
95100 Steinwiesen
2. Rathaus Steinwiesen
Hauptstraße 1
95100 Steinwiesen
3. Finanzamt Kronach
Am Schießplatz 4
96317 Kronach
Gemeinde Steinwiesen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.