Sterup ist eine Gemeinde in der Landschaft Angeln im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holsteins
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
1370 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24996
Vorwahl
04637
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ahnebyheck, Barredamm, Birristoft, Boltoft, Boltoftheck, Bremholm, Brunsbll, Brunsbllund, Duisberg, Grnholz, Grnholz-Husum, Helle, Höckeberg, Hoheluft, Jordan, Jordanstraße, Kallewatt, Niehuus, Osterholm, Quegmai, Sachsenwald, Schadelund, Schiol, Schnabe, Sohlberg, Sterup-Dingholz, Sterupbek, Sterupgaard, Straßburg, Sdsteinberg, Snnerhof, Westerholm, Ahnebyheck, Barredamm, Birristoft, Boltoft, Boltoftheck, Bremholm, Brunsbüll, Brunsbüllund
Adressen:
1. Gemeinde Sterup
Hauptstraße 15
24986 Sterup
2. Amtsgericht Flensburg
Schmiedestraße 20
24937 Flensburg
3. Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswigstraße 74
24837 Schleswig
Gemeinde Sterup – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.