Steyerberg ist ein Flecken im Landkreis Nienburg (Niedersachsen)
Bundesland
Landkreis
Nienburg/Weser
Einwohner
5218 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31595
Vorwahlen
05764, 05023, 05761, 05769
Adresse derFleckenverwaltung
Website
Ortsteile
Dunk, Friesland, Hägeringen, Heemsche, Reese, ReeserLager, Rießen, RoterHoop, SehnserKamp, Wilhelmshof, Dunk, Friesland, Hägeringen, Heemsche, Reese, ReeserLager, Rießen, RoterHoop, SehnserKamp, Wilhelmshof
Adressen:
1. Gemeinde Steyerberg, Am Markt 1, 31595 Steyerberg
2. Einwohnermeldeamt Steyerberg, Am Markt 1, 31595 Steyerberg
3. Ordnungsamt Steyerberg, Am Markt 1, 31595 Steyerberg
Gemeinde Steyerberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.