Stolk ist eine Gemeinde am Ochsenweg im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
846 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24890
Vorwahlen
04623, 04603
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Baßland, Helligbek, Kellerbude, Niederstolk, Norderfeld, Oberstolk, Schwenshöh, Stolkerfeld, Sderfeld, Baßland, Helligbek, Kellerbude, Niederstolk, Norderfeld, Oberstolk, Schwenshöh, Stolkerfeld, Süderfeld
Adressen:
1. Stadtverwaltung Stolk, Hauptstraße 1, 12345 Stolk
2. Bürgeramt Stolk, Wilhelmstraße 2, 12345 Stolk
3. Finanzamt Stolk, Rathausplatz 3, 12345 Stolk
Gemeinde Stolk – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.