Straßkirchen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94342
Vorwahl
09424
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Atzmannsdorf, Englboldsdorf, Entau, Euzersdorf, Frankldorf, Gänsdorf, Haidhof, Hof, Hütten, Kamping, Kindleinsberg, Koglhof, Krietzing, Lichtenöd, Makofen, Obersimboln, Paitzkofen, Ratzing, Schambach, Schlott, Seehof, Seiersdorf, Sophienhof, Stetten, Stolling, Stolzesberg, Thal, Tiefenbrunn, Willhartsberg, Witzersdorf, Wulzing, Wurmeck
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Straßkirchen
Hauptstraße 1
94428 Straßkirchen
2. Landkreis Dingolfing-Landau
Ludwigstraße 3
84130 Dingolfing
3. Stadtverwaltung Landau an der Isar
Hauptplatz 1
94405 Landau an der Isar
Gemeinde Straßkirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.