Stüdenitz-Schönermark ist eine Gemeinde im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Einwohner
597 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16845
Vorwahl
033972
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindebüro Stüdenitz-Schönermark
Hauptstraße 1
16818 Stüdenitz-Schönermark
2. Amtsgericht Wittstock
Breite Straße 30
16909 Wittstock/Dosse
3. Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Franz-Mehring-Straße 3
16816 Neuruppin
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 11:30
Dienstag: 13:30 - 16:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 11:30
Freitag: 09:00 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.