Sudwalde (plattdeutsch: Suwohle) ist eine Gemeinde im Landkreis Diepholz in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
981 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27257
Vorwahl
04247
Adresse der Verbandsverwaltung
Ortsteile
Bensen, Dörriesloh, Eitzen, Klageholz, Lambertshof, Menninghausen, Mislershausen, Staatshausen, Sudbruch, Wiefhausen, ZumHagen, ZumKiel, AnderHabichthorst, Bensen, Dörriesloh, Eitzen, Klageholz, Lambertshof, Menninghausen, Mislershausen, Staatshausen, Sudbruch, Wiefhausen, ZumHagen, ZumKiel
Adressen:
1. Gemeinde Sudwalde
Am Kirchplatz 1
27243 Sudwalde
2. Ordnungsamt Sudwalde
Am Kirchplatz 1
27243 Sudwalde
3. Bauamt Sudwalde
Am Kirchplatz 1
27243 Sudwalde
Gemeinde Sudwalde – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.