Die Stadt entstand am 1. Juli 1934 durch die Zusammenlegung der Stadt Sulzbach mit der Gemeinde Rosenberg. Die Stadt entstand am 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Amberg-Sulzbach
Einwohner
19.094 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92237
Vorwahl
09661
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dietersberg, Etzmannshof, Gallmnz, Großenfalz, Grottenhof, Grund, Hermannsberg, Kauerhof, Kempfenhof, Kleinfalz, Kropfersricht, Khnhof, Kummerthal, Lindhof, Niederricht, Obersdorf, Pfaffenhof, Prangershof, Prohof, Prschläg, Rummersricht, See, Seidersberg, Siebeneichen, Stephansricht, Stifterslohe, Unterschwaig, Wirnsricht, Dietersberg, Etzmannshof, Gallmünz, Großenfalz, Grottenhof, Grund, Hermannsberg, Kauerhof, Kempfenhof, Kleinfalz, Kropfersricht, Kühnhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Sulzbach-Rosenberg, Am Markt 1, 92237 Sulzbach-Rosenberg
2. Finanzamt Amberg, Moritzstraße 14, 92224 Amberg
3. Landratsamt Amberg-Sulzbach, Balthasar-Neumann-Straße 4, 92224 Amberg
Gemeinde Sulzbach-Rosenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:15
- Dienstag: 07:30 - 16:15
- Mittwoch: 07:30 - 16:15
- Donnerstag: 07:30 - 16:15
- Freitag: 07:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.